Dienstleistungen
Im Rhein-Hunsrück-Kreis und im Raum Koblenz bieten wir Ihnen Entlastung und Unterstützung in folgenden Bereichen:
Betreuung und Entlastungsleistungen
Beispielweise bieten wir an:
- Betreuung in der eigenen Häuslichkeit
- stundenweise Verhinderungspflege und Demenzbetreuung
- Stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger
- Alltagsbegleitung und Unterstützung bei Behördengängen
- Hilfe bei Korrespondenz und Anträgen (Behörden, Pflegegrad, Hilfsmittel, Pflegezuschüsse...)
- Förderung von Hobbys und Beschäftigungen, Gymnastik, Gedächtnistraining
- psychosoziale Palliativbetreuung
Hilfe bei der Haushaltsführung
Beispielweise bieten wir an:
- Unterstützung im Haushalt
- Begleitung (und/oder) Erledigung der Einkäufe
- Hilfe bei der Zubereitung einfacher Mahlzeiten
- Aufräum- und Reinigungsarbeiten
- Organisation haushaltsnaher Dienstleistungen (z. B. Pflegedienst, Handwerker, Friseur)
Gruppenangebote
Unsere Gruppenangebote starten in 2025.
Die Termine hierzu werden zeitnah auf der Hompeage bekannt gegeben.
- Gruppennachmittage mit Café und Aktivierung
- Geführte Tagesausflüge und Aktivitäten in kleinen, überschaubaren Gruppen (z. B. Theater- und Konzertausflüge, ZAPP, (Kräuter-)wanderung
Kosten und Erstattungen:
Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre individuelle Situation und Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot. Die von Ihnen gewünschten Leistungen werden wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch durchgehen, genau erläutern und danach detailliert schriftlich festhalten. Grundlage unseres Angebots sind folgende Verrechnungssätze:
39,54 € / Stunde
Hilfe bei der Haushaltsführung / Hauswirtschaftliche Versorgung:
43,55 € / Stunde
Betreuungsleistungen/Einzelbetreuung:
Pro Einsatztermin berechnen wir eine Anfahrtspauschale in Höhe von 8,24 €.
Gruppenangebote: Die Preise sind Pauschalpreise und richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
Beim Vorliegen eines Pflegegrades ist eine Kostenübernahme durch alle Pflegekassen möglich. Unsere Dienstleistungen können aus folgenden Budgets beglichen werden:
- Aus dem Budget der Pflegesachleistung mit bis zu 40% nach §45a SGB XI (Umwandlungsanspruch)
- Aus dem Budget der Betreuungs,- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
- Aus dem aufgelaufenen Budget der Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
- Aus dem Budget der Verhinderungspflege (stundenweise) nach §39 SGB XI
- Aus dem Budget der Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI
Zu den Budgets und Ansprüchen beim Vorliegen eines Pflegegrads geben wir Ihnen auf Wunsch gerne eine ausführliche Beratung.
Selbstverständlich sind alle unsere Angebote auch als Privatleistung buchbar.